1. Servicepauschale
Eine Servicepauschale von 150,- Euro wird generell pro Miete erhoben. In der
einmalig anfallenden Pauschale sind folgende Leistungen enthalten:
 Einweisung und Rücknahme des Fahrzeuges
 Außenreinigung
2. Reservierung, Umbuchung und Rücktritt
Reservierungen/Buchungen sind nur nach Bestätigung durch den Vermieter
verbindlich. Nach Vertragsabschluss ist durch den Mieter innerhalb von 14 Tagen
eine Anzahlung von 50% des Mietpreises zu leisten. Wird diese Anzahlung vom
Mieter nicht fristgerecht geleistet, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten.
Wird die Stornierung des Vertrages vom Mieter verlangt, fallen folgende
Stornogebühren an:
Bis zu 60 Tage vor Mietbeginn: 10% des Mietpreises
59 Tage bis 21 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
20 Tage bis 14 Tage vor Mietbeginn: 75% des Mietpreises
Ab 13. Tag vor Mietbeginn: 85% des Mietpreises
Ab 2.Tag vor Mietbeginn oder bei Nichtabholung des Fahrzeuges: 95% des
Mietpreises
3. Die Berechnung
des Mietpreises erfolgt bis zur Fahrzeugrücknahme. Die Rücknahme ist im
Mietvertrag festgelegt. Wird das Vermietfahrzeug vor der vereinbarten Zeit
zurückgegeben, reduziert sich der Mietpreis nicht. Die Berechnung erfolgt mit
Abfahrtstag ohne Ankunftstag.
4. Zahlungsweise
Nach Vertragsabschluss ist durch den Mieter innerhalb von 14 Tagen eine
Anzahlung von 50 % des Mietpreises zu leisten, die Restsumme bis spätestens 3
Tage vor Abfahrt, ohne weitere Aufforderung. Sofern der Mietpreis die Anzahlung
übersteigt, ist der gesamte Mietpreis bei Vertragsabschluss fällig. Mahngebühren
werden mit 10,-- Euro pro Mahnung berechnet.
5. Kaution
Spätestens 3 Tage vor dem Abfahrt ist eine Kaution in Höhe von 1500,--Euro per
Überweisung zu hinterlegen. Wird das Vermietfahrzeug ohne Beschädigungen zur
vereinbarten Zeit zurückgegeben, erhält der Mieter seine Kaution zurück. Liegt eine
Beschädigung vor oder wird das Vermietfahrzeug verspätet zurückgegeben, kann die
volle Kaution einbehalten werden, bis die Höhe des Schadens ermittelt ist.
6. Übergabe, Rückgabe Reinigungskosten
Die Fahrzeugübergabe erfolgt am 1. Miettag ab 15.00 Uhr, die Rückgabe am letzten
Miettag bis 10.00 Uhr, sofern im Mietvertrag nichts anderes angegeben ist.
Die persönliche Teilnahme des Mieters an der Einweisung ist verbindlich.
Bei der Übergabe und Rücknahme des Fahrzeuges ist jeweils ein Protokoll, in dem
Fahrzeugzustand, Zubehör und gegebenenfalls Mängel festzuhalten sind, vom
Vermieter und Mieter zu unterschreiben.
Wird das Vermietfahrzeug verspätet zurückgebracht, wird pro Stunde Verspätung
eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 30,-- Euro berechnet. Auch haftet der Mieter für
eventuelle Folgeschäden sowie dadurch entgangene Mieteinnahmen. Das
Vermietfahrzeug ist innen im gereinigten Zustand zurückzugeben, alle Schränke,
Staukästen, Waschraum, Toilette, Führerhaus und Fußboden sind feucht zu reinigen.
Der Fäkalientank der Toilette ist zu entleeren und auszuspülen. Bei der
Innenreinigung dürfen keine Scheuermittel verwendet werden. Für Schäden haftet
der Mieter.
Ist die Reinigung nicht oder nur zum Teil erfolgt, so hat der Mieter für eine
Innenreinigung 100,-- Euro, für eine nicht oder nur teilweise entleerte Toilette
zusätzlich 50,-- Euro und für eine Reinigung durch Verschmutzung von Tieren
nochmals 100,-- Euro zusätzlich zu zahlen.
Das Reisemobil wird vollgetankt übergeben und muss vollgetankt zurückgebracht
werden. Andernfalls berechnet der Vermieter Dieseltreibstoff laut aktueller Preisliste.
Treibstoff und Betriebskosten während der Mietdauer trägt der Mieter.
7. Sorgfalts- und Obhutspflichten
Das Rauchen ist im gesamten Fahrzeug nicht gestattet.
Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des
Vermieters gestattet. Reinigungskosten, die durch die Nichtbeachtung entstehen,
gehen zu Lasten des Mieters. Kosten, welche durch eine Entlüftung bzw. zur
Beseitigung der Kontaminierung mit Rauch entstehen, einschließlich entgangenem
Gewinn durch eine dadurch bedingte zeitweise nicht Vermietbarkeit des Fahrzeuges
hat ebenfalls der Mieter zu tragen.
Die Markise darf bei starkem Wind/ Regen nicht ausgefahren werden und darf nie
unbeaufsichtigt gelassen werden.
8. Mieter/ Fahrer
Die Mieter/ Fahrer müssen im Mietvertrag angegeben sein und mindestens zwei
Jahre im Besitz der erforderlichen Führerscheinklasse sein. Der Mieter bzw. Fahrer
muss mind. 21 Jahre alt sein. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den bei
Anmietung benannten Fahrern gelenkt werden. Der Mieter hat für das Handeln des
Fahrers, dem er das Fahrzeug überlassen hat, wie für sein eigenes einzustehen.
9. Nutzung
Das Vermietfahrzeug darf nur zu Camping üblichen Zwecken benutzt werden, nicht
weiter- bzw. untervermietet werden und nicht von Personen mit ansteckenden oder
anzeigepflichtigen Krankheiten benutzt werden. Folgeschäden gehen zu Lasten des
Mieters.
10.Auslandsfahrten
Fahrten ins Ausland, wo kein Versicherungsschutz durch den Haftpflichtversicherer
gewährleistet ist, sind zu unterlassen. Bei Zweifel bedarf es der Klärung vor
Übernahme des Vermietfahrzeugs durch den Vermieter. Entstehen im Reisegebiet
Unruhen oder kriegerische Handlungen, so ist dieses Gebiet sofort zu verlassen. Der
Mieter haftet in vollem Umfang für Folgeschäden. Der Mieter ist verantwortlich, dass
die Einreise-, Zoll-, Verkehrs- und Mautvorschriften der einzelnen Länder beachtet
werden.
11. Reparaturen
Reparaturen am Mietfahrzeug über 50,--Euro bedürfen in jedem Fall der Zustimmung
des Vermieters.
12. Unfall
Bei jedem entstandenen Unfall, Vandalismus, Brand, Wildschaden oder Diebstahl ist
immer die zuständige Polizei zu verständigen. Ohne polizeiliches Protokoll können
keinesfalls Ansprüche geltend gemacht werden. Zusätzlich ist ein
Unfallmeldeformular (Kfz-Schadensanzeige) mit den Angaben der Unfallbeteiligten
bei der Rückgabe vorzulegen. (Bei Nichtbeachtung droht Versicherungsverlust).
Gegnerische Ansprüche dürfen niemals anerkannt werden.
Der Vermieter ist in jedem Fall sofort telefonisch oder per Fax zu verständigen und
behält sich vor, weitere Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen.
13.Mängel des Reisemobils
Schadensersatzansprüche des Mieters für Mängel, die vom Vermieter nicht zu
vertreten sind, sind ausgeschlossen.
Nach Mietbeginn festgestellte Mängel am Reisemobil oder seiner Ausstattung hat der
Mieter bei Rückgabe des Fahrzeugs schriftlich gegenüber dem Vermieter
anzuzeigen. Schadenersatzansprüche aufgrund später angezeigter Mängel sind
ausgeschlossen, es sei denn, Grundlage des Anspruchs ist ein nicht offensichtlicher
Mangel.
14.Haftung des Mieters
Der Mieter haftet im Rahmen der jeweiligen Beträge der Selbstbeteiligung der
einzelnen Versicherungen, je Schadenfall in voller Höhe. Bei Schäden, welche von
der jeweiligen Versicherung nicht anerkannt oder abgelehnt werden, haftet der Mieter
in vollem Umfang. Gründe hierfür können Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Alkohol oder
Drogenkonsum sein. Weiterhin gelten die Bedingungen der jeweiligen
Versicherungen. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des
Mietfahrzeugs anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die der
Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn diese beruhen auf einem
Verschulden des Vermieters.
15.Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, soweit dies
im Rahmen der für das Vermietfahrzeug abgeschlossenen Versicherungen
abgedeckt ist. Für durch die Versicherungen nicht abgedeckten Schäden haftet der
Vermieter nur, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
16.Online-Buchung
Durch Bestätigung der AGB werden diese anerkannt.
17.Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Reisemobil ist der
Gerichtsstand des Vermieters zuständig.
Schlussbestimmungen
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